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Gefährlicher Planungsfehler
Lang haben sich die Planung und der Umbau der Rosenheimer Landstraße an
der Grenze zwischen Hohenbrunn-Riemerling und Ottobrunn hingezogen. Jetzt, wo
das Projekt kurz vor dem Abschluss steht, zeigt sich, dass jene - auch die
Grünen und der Bund Naturschutz - Recht behalten, die im Vorfeld dazu
aufgefordert hatten, Bedürfnisse des Radverkehrs angemessen zu
berücksichtigen. Wie schon bei der
Einbahnregelung Waldparkstraße
zeigt sich auch hier die mangelnde Bereitschaft der Planer, Radfahrer als
gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu betrachten und ihre Bedürfnisse
Ernst zu nehmen.
Immer wieder sprechen uns, Bürger an und beschweren sich über den
gemeinsamen Fuß-/Radweg an der Rosenheimer Landstraße in der Gegend
der Einmündung Waldparkstraße. Fußgänger klagen über
Gefährdungen durch Radfahrer, Radler über Behinderungen durch
Fußgänger. Vor den Geschäften (Bäckerei, Papeterie,
Getränkemarkt, Metzgerei, Apotheke etc.) beidseits der Einmündung
Waldparkstraße herrscht reger Fußgängerverkehr, auch von
Autofahrern, die am Straßenrand parken und dann zu den Geschäften
gehen. Mitten hindurch führt der gemeinsame Fuß- und Radweg. Jetzt
noch eine Linie aufzumalen bringt nichts, denn dazu ist der Weg zu schmal. Bei
der Papeterie gibt es zusätzlich noch eine besondere Engstelle, die auch
dann ein Problem bleiben wird, wenn der Umbau fertig ist:
Hier sind Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern
vorprogrammiert. Die bauliche Situation ist nun auf Jahre hinaus so, wie sie
ist. Was kann man tun? In Schreiben an die Gemeindeverwaltung plädiert
Wolfgang Schmidhuber
für eine Entschärfung des Problems:
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Persönlich finde ich die Trennung von Fahrrad- und Autoverkehr innerorts
oft problematisch, weil Radfahrer dann gerade an konfliktträchtigen
Stellen wie Kreuzungen, Einmündungen, Einfahrten überraschend im
Blickfeld des Autofahrers auftauchen, während er sie bei gemeinsamer
Fahrbahn ständig im Blick hätte.
Andererseits gibt es viele Radfahrer, die sich auf der Fahrbahn zu unsicher
fühlen und sich Radwege wünschen. Aber Fußgänger und
Radler auf stark frequentierten Strecken zusammenzulegen birgt, wie zu sehen,
Konflikt- und Risikopotenzial. Fußgänger erschrecken, wenn ein
Radler an Ihnen vorbeisaust, schnelle Radler, die mit ihrem Fahrzeug nicht
flanieren, sondern vorankommen wollen, weil es für sie ein normales
Fortbewegungsmittel ist, empfinden es zu Recht als Zumutung, sich die Bahn mit
Fußgängern teilen und deshalb langsam fahren zu müssen.
Nachdem im genannten Bereich nun einmal baulich die bekannt ungünstige
Situation geschaffen wurde, wäre mein Vorschlag, den gemeinsamen
Rad-/Fußweg wenigstens für Radfahrer nicht benutzungspflichtig zu
machen. Dann könnten schnelle, verkehrsgewandte Radler, die sich auf dem
Gehweg behindert fühlen und den Fußgängern dort wohl am meisten
Schrecken bereiten, ganz legal im Autoverkehr auf der Fahrbahn mitfahren. Wer
sich unsicher fühlt, mag den Gehweg benutzen.
Die vorgeschlagene Regelung wird in Nachbargemeinden bereits verschiedentlich
erfolgreich praktiziert. Ich meine, dass Radfahrer, die das Angebot
ausschlagen, langsam fahrend den Gehsteig mit zu benutzen, wohl wissen werden,
welches Risiko sie eingehen. Also sollten sie dürfen, ohne dass ihnen zum
Risiko auch noch Strafe droht.
Man kann auch daran zweifeln, dass der gemeinsame Fuß-/Radweg z.b. im
Bereich Papier Sigl, Schabmüller, Getränkemarkt, Luna-Apotheke usw.
durchgängig den Anforderungen der
novellierten Qualitätskriterien der Verwaltungsvorschrift zur StVO
entspricht, dass die Linienführung "im Verlauf stetig und insbesondere an
Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten
sicher gestaltet" zu sein habe, was Voraussetzung für eine
Benutzungspflicht wäre. Da gibt es den "Knick" bei der Mauer südlich
der Papeterie und jede Menge Konflikpotienzial vor den Geschäften.
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Angesichts der nun einmal verkorksten Planung kann dieser Vorschlag nur ein
Behelf sein. Um solche Fehler künftig zu vermeiden, ist es nötig, den
Radverkehr bei künftigen Planungen als gleichberechtigt gegenüber dem
Autoverkehr zuberücksichtigen.
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Vorschlag: Gehwegbenutzung als nicht verpflichtendes Angebot für Radler
Bildquelle: Wikipedia
Fotos: © Wolfgang Schmidhuber
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