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Radweg Rosenheimer Landstraße
Mein Bayern

Gefährlicher Planungsfehler

Lang haben sich die Planung und der Umbau der Rosenheimer Landstraße an der Grenze zwischen Hohenbrunn-Riemerling und Ottobrunn hingezogen. Jetzt, wo das Projekt kurz vor dem Abschluss steht, zeigt sich, dass jene - auch die Grünen und der Bund Naturschutz - Recht behalten, die im Vorfeld dazu aufgefordert hatten, Bedürfnisse des Radverkehrs angemessen zu berücksichtigen. Wie schon bei der Einbahnregelung Waldparkstraße zeigt sich auch hier die mangelnde Bereitschaft der Planer, Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu betrachten und ihre Bedürfnisse Ernst zu nehmen.

Immer wieder sprechen uns, Bürger an und beschweren sich über den gemeinsamen Fuß-/Radweg an der Rosenheimer Landstraße in der Gegend der Einmündung Waldparkstraße. Fußgänger klagen über Gefährdungen durch Radfahrer, Radler über Behinderungen durch Fußgänger. Vor den Geschäften (Bäckerei, Papeterie, Getränkemarkt, Metzgerei, Apotheke etc.) beidseits der Einmündung Waldparkstraße herrscht reger Fußgängerverkehr, auch von Autofahrern, die am Straßenrand parken und dann zu den Geschäften gehen. Mitten hindurch führt der gemeinsame Fuß- und Radweg. Jetzt noch eine Linie aufzumalen bringt nichts, denn dazu ist der Weg zu schmal. Bei der Papeterie gibt es zusätzlich noch eine besondere Engstelle, die auch dann ein Problem bleiben wird, wenn der Umbau fertig ist:

Hier sind Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern vorprogrammiert. Die bauliche Situation ist nun auf Jahre hinaus so, wie sie ist. Was kann man tun? In Schreiben an die Gemeindeverwaltung plädiert Wolfgang Schmidhuber für eine Entschärfung des Problems:

Persönlich finde ich die Trennung von Fahrrad- und Autoverkehr innerorts oft problematisch, weil Radfahrer dann gerade an konfliktträchtigen Stellen wie Kreuzungen, Einmündungen, Einfahrten überraschend im Blickfeld des Autofahrers auftauchen, während er sie bei gemeinsamer Fahrbahn ständig im Blick hätte.

Andererseits gibt es viele Radfahrer, die sich auf der Fahrbahn zu unsicher fühlen und sich Radwege wünschen. Aber Fußgänger und Radler auf stark frequentierten Strecken zusammenzulegen birgt, wie zu sehen, Konflikt- und Risikopotenzial. Fußgänger erschrecken, wenn ein Radler an Ihnen vorbeisaust, schnelle Radler, die mit ihrem Fahrzeug nicht flanieren, sondern vorankommen wollen, weil es für sie ein normales Fortbewegungsmittel ist, empfinden es zu Recht als Zumutung, sich die Bahn mit Fußgängern teilen und deshalb langsam fahren zu müssen.

Nachdem im genannten Bereich nun einmal baulich die bekannt ungünstige Situation geschaffen wurde, wäre mein Vorschlag, den gemeinsamen Rad-/Fußweg wenigstens für Radfahrer nicht benutzungspflichtig zu machen. Dann könnten schnelle, verkehrsgewandte Radler, die sich auf dem Gehweg behindert fühlen und den Fußgängern dort wohl am meisten Schrecken bereiten, ganz legal im Autoverkehr auf der Fahrbahn mitfahren. Wer sich unsicher fühlt, mag den Gehweg benutzen.

Die vorgeschlagene Regelung wird in Nachbargemeinden bereits verschiedentlich erfolgreich praktiziert. Ich meine, dass Radfahrer, die das Angebot ausschlagen, langsam fahrend den Gehsteig mit zu benutzen, wohl wissen werden, welches Risiko sie eingehen. Also sollten sie dürfen, ohne dass ihnen zum Risiko auch noch Strafe droht.

Man kann auch daran zweifeln, dass der gemeinsame Fuß-/Radweg z.b. im Bereich Papier Sigl, Schabmüller, Getränkemarkt, Luna-Apotheke usw. durchgängig den Anforderungen der novellierten Qualitätskriterien der Verwaltungsvorschrift zur StVO entspricht, dass die Linienführung "im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet" zu sein habe, was Voraussetzung für eine Benutzungspflicht wäre. Da gibt es den "Knick" bei der Mauer südlich der Papeterie und jede Menge Konflikpotienzial vor den Geschäften.

Angesichts der nun einmal verkorksten Planung kann dieser Vorschlag nur ein Behelf sein. Um solche Fehler künftig zu vermeiden, ist es nötig, den Radverkehr bei künftigen Planungen als gleichberechtigt gegenüber dem Autoverkehr zuberücksichtigen.


 

Vorschlag: Gehwegbenutzung als nicht verpflichtendes Angebot für Radler

Bildquelle: Wikipedia
 
Fotos: © Wolfgang Schmidhuber