Gemeinderatsanträge 13.05.2002

Antrag vom 13. Mai 2002 – Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat:

ad § 4 (4) – Ersatz des zweiten und dritten Satzes durch folgende Formulierung:

Gemeinderatsmitglieder haben ein Recht auf Akteneinsicht, soweit es sich nicht um personen- oder steuerbezogene Akten handelt; sie sind vom Gemeinderat mit der Einsichtnahme beauftragt.

Begründung: Gemäß Bayerischer Gemeindeordnung gibt es zwar ein Akteneinsichtsrecht des Gemeindrats als Kollegialorgan, das einzelne Gemeinderatsmitglieder zur Akten- einsicht beauftragen kann. Ein sachgerechtes Arbeiten ist jedoch vielfach nur möglich, wenn jedes Gemeinderatsmitglied Akteneinsicht nehmen kann. Ist die Beauftragung zur Einsichtnahme für alle Gemeinderatsmitglieder erfolgt, können zeitraubende Antrags- und Beschlussprozeduren vermieden werden. Eine exzessive Ausübung des Akteneinsichtsrechts mit entsprechender Belastung der Verwaltung ist aus der bisherigen Erfahrung (gestellte Anträge auf Akteneinsicht) nicht zu erwarten.

 

ad § 6 (1)- Ersatz des zweiten Satzes durch folgende Formulierung:

Die Sitze werden nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren verteilt; haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Los.

Begründung: Das Verfahren nach d´Hondt benachteiligt kleinere Gruppierungen des Gemeinderates prinzipiell. Gemäß Bayerischer Gemeindeordnung sollen die Ausschüsse aber ein verkleinertes Abbild des Gemeinerates (d.h. der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat) darstellen. Das genauere und gerechtere Verteilverfahren ist das mathematische Proporzverfahren nach Hare/Niemayer. Unabhängig vom Verteilverfahren sollte bei gleichem Anspruch auf einen Ausschusssitz aus Gründen der Gerechtigkeit das Los entscheiden; andernfalls wird/werden die kleinere/n Gruppierung/en systematisch benachteiligt

Antrag vom 13. Mai 2002 – Einrichtung eines Beirates für nachhaltige Gemeindeentwicklung:

Der Beirat für nachhaltige Gemeindeentwicklung soll – jeweils in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und unter Einbeziehung externer Kompetenz und interessierter BürgerInnen – unterstützen und beraten, dass die weitere Entwicklung der Gemeinde Hohenbrunn in allen Bereichen koordiniert im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ( = nicht abnehmende Lebensqualität für uns, unsere Mit-, Um- und Nachwelt) erfolgt.

Dazu soll der Beirat

  • Nachhaltigkeitskriterien entwickeln
  • einen Konsens über relevante Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Hohenbrunn fördern
  • bei der Anwendung dieser Kriterien beraten und unterstützen, insbesondere bei der Evaluierung von Entscheidungsalternativen, die die Gemeindeentwicklung längerfristig festlegen oder verändern
  • die Verbindung der nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde mit der der Nachbargemeinden/des Landkreises unterstützen.

Begründung: Die Notwenigkeit der nachhaltigen Entwicklung wurde 1992 beim Internationalen Gipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro international zur Chefsache erklärt. Die Kommunen wurden dabei erstmals als wichtige Akteure bei der Gestaltung der weltweiten Entwicklung benannt. Auch die BRD hat sich dazu bekannt und ist dahingehend Selbstverpflichtungen eingegangen. Bayern ist bundesweit Vorreiter in diesem Prozess (Bayern-Agenda 21 des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen)!!

Grundsätzlich und auch wegen der bayerischen Vorreiterrolle ist es erforderlich, diese relativ neue Denkweise zu unterstützen, in allen Lebensbereichen anzuwenden und auch strukturell abzusichern. Entsprechendes geschah vergangenes Jahr auf Bundesebene (Bildung des Rates für Nachhaltige Entwicklung). In bayerischen Kreistagen wurden entsprechende Ausschüsse installiert. Jetzt (Rio+10, erste Konstitution der kommunalen Gremien seit Agenda 21 in Bayern) ist der geeignete Zeitpunkt, auch auf kommunaler Ebene in entsprechenden Gremien das Nachhaltigkeitsziel zu konkretisieren und schrittweise aktiv umzusetzen.

Hohenbrunn könnte mit der Einrichtung eines Beirates für nachhaltige Gemeindeentwicklung nicht nur eine gewisse Vorreiterrolle übernehmen, sondern – und das ist entscheidend – zukünftige Entscheidungsprozesse versachlichen und die Gemeindeentwicklung in zukunftsfähiger Weise gestalten.

 

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