Gemeinderatsbericht 12.12.2002

Planungskonzept UMTS-Mobilfunknetz der T-Mobile:

Die T-Mobile Deutschland GmbH informierte die Gemeinde Hohenbrunn über die Umrüstung bestehender Mobilfunkstandorte (GSM-Standard) auf UMTS-Standard (an der südlichen Gemeindegrenze zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn und im Gewerbegebiet bei der Muna. Die Höhe/Größe der Anlagen und die elektromagnetische Strahlung wird durch die Umrüstung – laut Auskunft von Bürgermeister Zannoth – nicht erhöht. Grundsätzlich besteht bei dieser Umrüstung ein Informations- jedoch kein Mitspracherecht der Gemeinde.


Vodafone D2 – Mobilfunkstation:

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mobilfunkmasts mit einer Höhe von 52 m (westlich der A99, nahe westlicher Gemeindegrenze und AS Ottobrunn, im Flächennutzungsplan als Wald festgelegt) wurde von Bündnis 90/die Grünen ebenso wie von der GR-Mehrheit kritisch beurteilt. Eine Abstimmung wurde bis zur Klärung noch offener Fragen zurückgestellt.

Bisher ist nicht klar und aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich, welchem Zweck (ausschließlich Mobilfunk?) die geplante Anlage dienen soll. Unbefriedigend ist für uns auch die Auskunft von Bürgermeister Zannoth, dass eine exakte Zahl aktiver Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet (die aber für eine Einschätzung der Gesamtbelastung wichtig wäre!) nicht genannt werden kann; lediglich die Zahl der (ab einer bestimmten Größe) genehmigungspflichtigen Anlagen liege vor. Sog. “getarnte” Mobilfunkstationen gibt es lt. Bürgermeister Zannoth im Gemeindegebiet nicht.

Widersprüchliche Aussagen werden zur kritischen Entfernung von Mobilfunk-anlagen zu bebauten Flächen getroffen. Während Bürgermeister Zannoth in einer Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 06.09.2001 im Rahmen der Erörterung einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Mobilfunkstation (die damals abgelehnt wurde) noch berichtete, dass nach dem “Salzburger Modell” ein Mindestabstand von 1 km zur Wohnbebauung optimal wäre (nachzulesen im Sitzungsprotokoll), ist er heute der Auffassung, das “Salzburger Modell” sei überholt (warum ???); GR Berger wiederum meint die Strahlenbelastung sei gerade in ca. 1 km Entfernung am größten.

Wir sind der Meinung, dass beim gegenwärtigen Kenntnisstand über mögliche Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Strahlung auf jeden Fall eine Minimierung solcher Anlagen angestrebt werden muss. Die geplante Anlage hat eine beachtliche Größe und ist nur wenige hundert Meter von der nächsten Bebauung entfernt. Die Gesamtbelastung in der Gemeinde Hohenbrunn/den einzelnen Ortsteilen ist nicht bekannt. Wir lehnen die Anlage zum jetzigen Zeitpunkt ab.


Bebauungsplan Nr. 60 (Gebiet südlich der Andreasstiftstraße):

Der vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes stimmte die GRÜNEN-Fraktion zu. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundfläche für das Grundstück Fl.Nr. 302/42 auf 170 qm zu reduzieren.


Bebauungsplan Nr. 71 (Kindergarten Riemerling-West):

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme des Gemeinderates zu den Einwänden des Landratsamts München und des Bund Naturschutz konnte Bündnis90/Die Grünen nicht zustimmen.

Der Bebauungsplan und das sog. “Konzept zur Sanierung des Waldparkes”/ Ökoplan weisen unterschiedlich große Flächen für das Kindergartengrundstück aus. Der GR sollte beschließen, dass die Pläne abgestimmt werden. Auf unsere Nachfrage hin wurde klar, dass man das im Ökoplan abgegrenzte Grundstück und damit die größere Fläche (größer als die geplanten 2100 qm) zugrundelegen will. Uns störte nicht, dass man nun den Kindern ein paar qm mehr Spielfläche zukommen lassen will! Uns störte, dass man die alte Argumentationslinie (minimaler Eingriff in die Waldparkfläche) durch die Hintertür verlässt. Bürgermeister Zannoth meinte, man wolle durch diese Abänderung gar nicht die Spielfläche erweitern, die Gesamte Waldparkfläche sei Spielfläche für die Kindergartenkinder. Gemeinderat Beham ergänzte: die Gemeinde könne den Zaun zur Abgrenzung des Kindergartengeländes im Prinzip ziehen, wo sie wolle, schließlich gehöre ihr das ganze Gelände.

Wir schlugen außerdem vor, den Ökoplan dahingehend zu ändern, dass ein möglichst kurzer/direkter (unversiegelter!)Weg von der Frühlingstrasse zum Kindergarteneingang führt.

Die Pläne sind außerdem dahingehend zu berichtigen, dass nun endgültig klar ist, welche Bäume noch entfernt bzw. dass keine Bäume versetzt werden.

Für den Kindergarten sind 14 Stellplätze vorgesehen sind. Dies sei “die untere Grenze”. Für uns eine doppelte Augenwischerei: Erstens werden in der Waldpark- und Sommerstraße auf einer Länge von insgesamt ca. 100m Parkbuchten gebaut. Hinzu kommen 5 Stellplätze auf dem Kindergartengrundstück. Insgesamt werden also mehr als 20 Parkplätze geschaffen. Für einen erklärtermaßen fußläufig erreichbaren Kindergarten liegt die “untere Grenze “notwendiger Parkplätze aber nahe 0. Unser Antrag, auf Parkplätze innerhalb des Kindergartengrundstückes zugunsten einer größeren Spielfläche im sonnigen Westgarten zu verzichten, wurde ignoriert.

Wo und in welchem Umfang Stellplätze für Fahrräder und Kinderwägen geschaffen werden, ist nicht klar.


Veröffentlichung von Beschlussvorlagen und Sitzungsprotokollen des Gemeinderates im Internet (Antrag J. Schulz):

Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative des GR Schulz, den BürgerInnen mehr Information über die Arbeit des Gemeinderats zu vermitteln. Stichwort “transparente Gemeinde”! Mit der Veröffentlichung von Beschlussvorlagen/ Anträgen und Sitzungsprotokollen sind wir voll und ganz einverstanden. Gegebenenfalls müssten Sitzungsvorlagen- und -niederschriften entsprechend überarbeitet werden, um dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung zu tragen

Wir haben der Vertagung des Beschlusses hierüber auf Anfang nächsten Jahres zugestimmt, weil dann lt. Bürgermeister Zannoth ein weiterer Antrag zur Verbesserung der Bürgerinformation behandelt werde. Beide Anträge sollten im Zusammenhang behandelt werden.


Anfragen aus dem Gremium, Verschiedenes:

Gisela Pfaller verlangte von Bürgermeister Zannoth Auskunft über den Baugenehmigungsvorgang für ein Grundstück in der Forststraße/Riemerling (Bebauungsplan Nr. 70): Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes sieht eine Bebauung mit GR 4x100qm vor. Eine Bauvoranfrage vom April 2002, die im Planungs- und Bauausschuss mehrheitlich positiv beschieden wurde, lautete auf GR 4x100qm. Nach unserem Kenntnisstand erteilte die Gemeindeverwaltung am 21.06.02 ihr Einvernehmen mit einem Bauantrag, der auf GR 4×104 qm lautet. In der letzen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses gab Bürgermeister. Zannoth allerdings die Auskunft, dass gar kein Bauantrag vorliege.

Wir wollten nun wissen,

  • auf welcher Rechtsgrundlage die Verwaltung handelt, wenn vorläufiger Bebauungsplan und Gemeinderatsbeschluss zur Voranfrage anders lauten,
  • warum der Gemeinderat in die Entscheidung nicht eingeschaltet wurde.

Immerhin wurde der Gemeinderat vor kurzem bei einem Baugesuch in der Waldparkstraße, bei dem es um eine Erhöhung der GR um 5qm bzw. 2,5qm ging, gefragt, und hat der Erhöhung nicht zugestimmt, um die ohnehin hohe Baudichte zu begrenzen und keinen Präzedenzfall zu schaffen. Auf die noch ausstehende Antwort des Bürgermeisters sind wir gespannt!

Schließlich versprach Bürgermeister Zannoth auf unsere Frage, wie es mit der Realisierung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde weitergehe, weitere Planungsschritte im Januar 2003.

 

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