Gemeinderatssitzung 12.05.2016

Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Gewerbegebiet Hohenbrunn

Das Unternehmen Karl Berrang GmbH will sich im neuen Gewerbegebiet Hohenbrunn im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebaungsplanes 82 ansiedeln. Der Gemeinderat hat bereits seine grundsätzliche Zustimmung ausgesprochen. Zur zügigen Konkretisierung und Realisierung des Bauvorhabens ist ein vorhabenbezogener Bebaungsplan notwendig. Die Vergabe der Planungsleistungen und die Planungskosten wird die Firma Berrang übernehmen. Dem entsprechend beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82.1 und die Durchführung der Planung im beschleunigten Verfahren und beauftragte die Verwaltung mit der Einleitung und Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte.

Erneuerung der Bahnüberführung im Zuge der Luitpoldstraße

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat die Erneuerung und Verbreiterung der Bahnüberführung über die Luitpoldstraße beantragt. Damit verbunden wäre eine Verbreiterung der Straße auf zwei Spuren. Für den Straßenausbau, die Luitpoldstraße (M11) ist Kreisstraße, wäre der Landkreis zuständig. Die zuständigen Kreisgremien werden in absehbarer Zeit hierüber entscheiden.

In der Sitzungsvorlage wird berichtet, dass Bürgermeister Straßmair sich im Rahmen eines ersten Gesprächstermins bereits gegen eine Verbreiterung der Überführung und Fahrbahn ausgesprochen habe, dies sei Seitens Hohenbrunn nicht erwünscht. Es sei eine Verkehrszunahme zu erwarten, insbesondere eine Zunahme des Schwerlastverkehrs, von der Verkehrsbelastung seien ausschließlich Hohenbrunner Bürger betroffen und die eingleisige Überführung stehe einem zukünftigen zweigleisigen S-Bahn-Ausbau entgegen. Auch die CSU Hohenbrunn hat sich gegenüber der Presse im Vorfeld der Sitzung bereits ablehnend positioniert, unter anderem mit dem Argument, dass sich das Thema sowieso erledige, wenn eine Umgehungsstraße gebaut werde.

Die Diskussion verlief zunächst kontrovers, der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Ablehnung, wurde von CSU und SPD anfänglich unterstützt. Von anderer Seite gab es Einsprüche – auch von uns GRÜNEN. Die vom Bürgermeister ausgesprochene strikte Ablehnung halten wir für kurzatmig, nicht in die Zukunft gedacht und für Hohenbrunn nicht konstruktiv.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn bezeichnet die heutige Überführungssituation als Nadelöhr. Dieses Argument ist nicht zu entkräften! Wegen des Nadelöhrs fließt viel Schwerlastverkehr durchs Dorf. Über dieses Nadelöhr muss sich auch Hohenbrunn Gedanken machen. Wir planen und entwickeln ja gerade das nächste Gewerbegebiet im Süden von Hohenbrunn, das zusätzlichen Verkehr bringen wird. Wohin mit dem Verkehr? Weiterhin durchs Dorf?

Außerdem: Die Erneuerung und Verbreiterung der Unterführung wird ja so oder so kommen! Vielleicht einige wenige Jahre später, wenn jetzt alle Gemeinde- und Kreisgremien dagegen stimmen, aber sie wird kommen, und mit ihr die steigende Verkehrsbelastung auf der Luitpoldstraße, über die sich die Anlieger ja heute schon beklagen. Angemessen wäre, sich heute mit dem Problem auseinander zu setzen und Lösungen zu entwickeln.

Die Verbreiterung erübrigt sich auch nicht, wenn wir eine Umgehungsstraße bauen! Es ist im Übrigen auch noch ungewiss, ob und wann wir eine Umgehungsstraße bauen. In Rede stehen zur Zeit Umgehungsvarianten in der westlichen Rodungsinsel. Wer glaubt denn tatsächlich, dass diese die Lösung aller Probleme bringen? Auch dort gibt es Betroffene, auch dort wird es Proteste geben. Dort würde eine Umgehungstrasse außerdem einen erheblichen Boden- und Landschaftsverbrauch verursachen, ein Ausbau der Luitpoldstraße würde sich hingegen auf einer bereits bestehenden Trasse bewegen. Und nicht zuletzt: Straßenbaulastträger für die Kreisstraße ist der Landkreis, für alle anderen Trassen wäre die Gemeinde zuständig und müsste viele Millionen aufbringen.

Deshalb plädierten wir dafür, die Zustimmung zu einem Ausbau der Überführung mit Straßenverbreiterung zwar in Aussicht zu stellen, aber an Bedingungen zu knüpfen:  an optimale Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Tieferlegung der Fahrbahn, partielle Einhausung, evtl. Verschwenkung nach Süden) und an eine dem Mehrverkehr entsprechende Ertüchtigung der Luitpoldstraße, inkl. Gehwege und Radwege. Wir forderten weiterhin, dass mit dem Landkreis und der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn Gespräche zur Vorklärung der bautechnischen Möglichkeiten und der Kostenträgerschaft geführt werden sollten. Wir bekämen so eine Entlastungsstraße auf einer bestehenden Trasse und vermeiden eine Verschlechterung für die Anlieger.

Es dauerte, bis zuletzt auch CSU und SPD einsahen, dass eine kompromisslose Blockade wenig Sinn macht und wir vielmehr für eine vernünftige Lösung kämpfen müssen. Zuletzt gab es dann eine sehr deutliche Mehrheit für unseren Vorschlag.

Benutzungsgebühren für das Schulschwimmen im Hallenbad

Gemeinderat und Hauptausschuss waren bereits mit der Erhöhung der Nutzungsgebühren für das Schulschwimmen im gemeindlichen Hallenbad befasst. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses lautete, die Gebühr nun auf 4€ je Schüler und Doppelstunde zu erhöhen. Bisher werden 1,90€ bezahlt.

Die Diskussion wurde ein weiteres Mal zurück gedreht. Während sich im Ausschuss CSU-Fraktionssprecher Anton Fritzmeier für einen niedrigeren Satz erfolglos stark gemacht hatte, plädierte nun der Kollege Scherbauer für eine Gebühr von 3,60€. Dabei hatte die Finanzverwaltung bereits klar gestellt, dass eigentlich 5,90€ notwendig wären, um eine Kostendeckung zu erreichen.

Wir GRÜNE waren stets der Meinung, dass eigentlich eine kostendeckende Gebühr für das Schulschwimmen erhoben werden muss und selbst eine beträchtliche Erhöhung absolut vertretbar und im Sinne unserer Gemeinde und unserer Hohenbrunner BürgerInnen ist. Andernfalls subventionieren wir das Schulschwimmen unserer Nachbargemeinden. Das kann nicht sein.

4€ waren für uns als Kompromiss die Schmerzgrenze. Dieser Betrag wurde schließlich ganz knapp, mit 8:7 Stimmen beschlossen.

Fristverlängerung für die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen

Durch eine Änderung der EU-Wettbewerbsgesetze wird die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung der Kommunen umgekehrt. Bisher waren Kommunen nicht als Unternehmer anzusehen und i.d.R. nicht umsatzsteuerpflichtig. Künftig ist eine Kommune immer Unternehmer, es sei denn sie übt hoheitliche Aufgaben aus und konkurriert nicht mit privatwirtschaftlichen Anbietern. D.h. eine Vielzahl gemeindlicher Einnahmen unterliegt künftig der Umsatzsteuer. Wegen des erheblichen Umstellungsaufwandes in der Verwaltung gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2016, die bis 31.12.2020 verlängert werden kann. Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen entsprechenden Verlängerungsantrag zu stellen.

Die neue Umsatzsteuerpflicht führt nicht zwangsläufig zu einer Belastung der Gemeinde, soweit die Umsatzsteuer nicht aus den bisherigen Einnahmen bestritten werden muss, sondern als Mehrwertsteuer zusätzlich vereinnahmt wird; außerdem wird mit der Umsatzsteuerpflicht auch ein Vorsteuerabzug (Verrechnung der von der Gemeinde für bezogene Güter und Leistungen bezahlten MWST mit der Umsatzsteuerschuld) möglich wird. Am Ende zahlen die BürgerInnen die Zeche, die nun über kurz oder lang in verschiedenen Bereichen mit Gebührenerhöhungen rechnen müssen.

Jahresrechnung 2015

Der Gemeinderat  nahm die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und leitete diese zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Eckdaten der Jahresrechnung: Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalt beliefen sich auf 23.153.269€, die des Vermögenshaushals auf 5.958.721€. Vom Verwaltungshaushalt konnte dem Vermögenshaushalt 4.127.744€ zugeführt werden. Aus den Rücklagen wurden 744.094€ entnommen, sodass diese am Ende des Jahres 2015 noch 10.869.306€ betrugen. Der Schuldenstand zum 31.12.2015 wurde mit 4.348.012€ beziffert.

 

 

 

 

 

den Trasse und vermeiden eine Verschlechterung für die Anlieger.

 

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